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Tarifrechner

Die Energiepreisbremsen in der Praxis

ACHTUNG
Ausgelaufen am 31.12.2023
Die hohen Energiepreise belasten die Haushalte und Unternehmen enorm. Unsere Bundesregierung hat daher drei umfangreiche Entlastungspakete im Gesamtwert von knapp 300 Milliarden Euro ins Leben gerufen. Die jüngste Stufe der Entlastung ist die Energiepreisbremse, die in diesem März in Kraft tritt, jedoch rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres gilt. Doch für wen und ab wann wirkt die Strom- oder Gaspreisbremse im Einzelnen.

Im Überblick

Über den Abwehrschirm der Preisbremsen sollen die steigenden Energiekosten gedämpft werden. Das Prinzip: Für einen Teil des bisherigen Verbrauchs werden die Arbeitspreise pauschal begrenzt. Für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die Preisbremse ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Verbrauchs gedeckelt wird. Dieser „Preisdeckel“ liegt beim Bezug von Strom bei 40 ct. / kWh, bei leitungsgebundenem Gas bei 12 ct. /kWh und bei Wärme bei 9,5 ct. /kWh. Die Preisbremsen sind so gestaltet, dass sich Energiesparen lohnt. Wer fleißig Energie spart, und seinen Energieverbrauch auf 80 % des Vorjahres senkt, zahlt maximal 40 Cent pro kWh.

Stadtwerke Pfaffenhofen

Die Stadtwerke Pfaffenhofen versorgen derzeit mehrere Tausend Kundinnen und Kunden mit Energie. Dabei kann der Energiebezug unterschiedlich sein: Stromkunden beziehen den regionalen Bavariastrom oder den Ökostrom, Gaskunden zahlen für Erdgas oder Ökogas und Wärmekunden zahlen für den Bezug von Fernwärme. Je nach Tarif können die Preise hier variieren. Konnten die Stadtwerke in den vergangenen Monaten durch ein roulierendes Beschaffungsmanagement die extrem schwankenden Preise für die Kunden abfedern, haben die Einkaufspreise auch hier zwischenzeitlich ein höheres Niveau erreicht. Aus diesem Grund werden die Arbeitspreis für Gas und Strom zum 1. Mai 2023 angepasst. Die Grundpreise bleiben unverändert.

Während der Preis für den Ökostrom auch nach der Anpassung unter der Grenze von 40 ct/kWh bleibt, müssen die Preise für Bavariastrom, Gas und Fernwärme über den Deckelbetrag der Bundesregierung angepasst werden. Die Energiepreisbremsen, die bei 40 ct /kWh für den Strombezug, bei 12 ct /kWh für Gas und bei 9,5 ct/kWh für Fernwärme in Kraft treten, gelten rückwirkend ab 1. Januar immer für die 80%ige Bezugsmenge des Vorjahresverbrauchs. Die Preisanpassungsschreiben werden derzeit an die Kunden der Stadtwerke verschickt.

Integration der Energiepreisbremsen

Da die Energiemärkte nach wie vor extrem unbeständig sind und die Beschaffung (wie auch bei den Stadtwerken Pfaffenhofen) rollierend erfolgt, hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass die Energiepreisbremsen in die Abrechnungssysteme integriert werden. Dazu sind umfangreiche Änderungen erforderlich, die für die jede Abrechnungsstelle transparent und leicht nachvollziehbar sind, damit in Fällen der Aktivierung der Energiepreisbremse die finanzielle Entlastung bei jeder Bürgerin und jedem Bürger unmittelbar ankommt.
Derzeit arbeiten die Stadtwerke Pfaffenhofen – wie viele andere Stadtwerke im gesamten Land – mit Hochdruck an der anspruchsvollen Integration den vom Gesetzgeber Mitte Dezember 2022 beschlossenen Energiepreisbremsen in die Abrechnungssysteme.
Alle Kundinnen und Kunden erhalten zeitnah Informationen über ihre individuellen Entlastungen aus den Preisbremsen für Strom, Gas sowie Wärme. In einige Fällen kann dies zu einer Änderung der Abschläge führen. Über die Anpassung der monatlichen Abschlagszahlungen informieren die Stadtwerke ihre Kunden individuell. Selbstverständlich haben alle Kunden darüber hinaus die Möglichkeit diese Abschläge über das Onlineportal der Stadtwerke, durch einen Besuch im Kundencenter in der Weilhammer Klamm oder einen Anruf jederzeit anzupassen.

Umsetzung

Bei der Umsetzung der Energiepreisbremsen müssen eine Vielzahl an Sonderfällen beachtet werden, die durch den Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Es ist der Anspruch der Stadtwerke Pfaffenhofen, die Entlastungspakete mit höchster Sorgfalt korrekt umzusetzen. Entsprechend wird Zeit benötigt, die umfangreichen rechtlichen Anforderungen zu prüfen und die notwendigen Änderungen in die Systeme zu integrieren.
Aufgrund der individuellen Abrechnung in vielen Tarifkonstellationen und der technisch aufwändigen IT-Implementierung im Abrechnungssystem kommt es, wie auch bei zahlreichen anderen Energieversorgern, bei der Umsetzung der Preisbremsen zu Verzögerungen. Die IT-Systeme der Branche sind nicht für die aus der Abrechnung der Energiepreisbremsen anstehenden Sonderaufgaben ausgelegt. Dies macht umfassende Überarbeitungen, Anpassungen und Tests zur Qualitätssicherung erforderlich.
Die Stadtwerke Pfaffenhofen versichern, dass keinem Kunden durch systembedingte Verzögerungen Nachteile entstehen. Alle anspruchsberechtigten Kunden erhalten die vollständige, sich aus den Preisbremsen ergebende Entlastung. Über das Entlastungskontingent, die geltenden Preise und die sich daraus ggf. veränderten Abschläge, informieren die Stadtwerke in den nächsten Wochen jeden Kunden zu jeder Verbrauchsstelle individuell. Die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Pfaffenhofen müssen weiterhin nichts tun.

Fragen rund um das Thema Energiepreisbremsen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke gerne von Montag bis Freitag im Kundencenter an der Münchner Straße 5, telefonisch unter 08441-4052-4000 sowie per E-Mail unter kundencenter@stadtwerke-pfaffenhofen.de.