Fernwärme - Stadtwerke Pfaffenhofen
Kundenportal

Wasser- und Energie­verbrauch jetzt auch online erfassen! In unserem Kunden­portal können Sie Ihre Verträge einsehen, Zähler­stände melden, Rechnungen kontrollieren und ihre Abschläge nach­vollziehen. Und das alles für Trin­kwasser, Strom und Gas.

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Tarifrechner

Fernwärme: Sicher, günstig, ökologisch, nah

  • ✓ effizient und vor Ort erzeugt
  • ✓ sauber und gut für die Umwelt
  • ✓ sicher und sparsam

 

Aktuelle Information zur Preisbremse

ACHTUNG
Ungültig seit dem 31.12.2023
Die Regierung hat eine Preisgrenze für HeizwärmeDie aktuelle Preisbremse für Heizwärme ist noch bis zum 31.12.2023 gültig. eingeführt. Der Preis ist nun begrenzt auf 9,5 Cent pro Kilowatt­stunde, aber nur für 80 % deines Ver­brauchs vom letzten Jahr – für die restlichen 20 %, zahlst du wieder den aktuellen Arbeitspreis.

Beispielrechnung zur Preisbremse

Tarif: Fernwärme bis 10 kW
Prognostizierter Jahresverbrauch: 12.500 kWh
Entlastungskontingent: 10.000 kWh

bis 31.12.2022 ab 01.01.2023
bis 10.000 kWh weitere kWh
Arbeitspreis 11,77 ct/kWh 9,5 ct/kWh 23,61 ct/kWh
Emissionspreis 0,43 ct/kWh 0,54 ct/kWh

Bei Fragen zur Fernwärme, deinem Entlastungs­kontingent und zur Berechnung und Anpassung deiner Abschläge, steht dir unser Kundencenter jederzeit zur Verfügung.

Zudem haben wir den Basis­preis für die Heiz­wärme geändert, um eure Kosten für Gas zu verringern. Die neuen Berechnungen stehen im aktuellen Preisblatt. Ebenso beein­flussen die jährlich, durch den Markt, festgelegten Mess­zahlen den Preis für die Heizwärme rückwirkend zum 1. Januar 2023.

 

Warum Fernwärme?

Unsere Preise für deine Fern­wärme Mit Fernwärme kannst du dir Zeit und Geld sparen.
Du brauchst dich nicht mehr um Brenn­stoff­beschaffung, Kessel­wartung, Schornstein­reinigung oder Umwelt­schutz­auflagen zu kümmern. Die Wärme kommt einfach zu dir nach Hause.

Mit Fernwärme bekommst du mehr Platz und Sicherheit.
Die Stationen zur Bereit­stellung von Heiz- und Trink­wasser sind viel kleiner als ein Kessel mit Puffer­speicher. Das bedeutet, du hast mehr Platz zum Leben und Wohnen. Außerdem hast du mit Fernwärme ein Plus an Versorgungs­sicherheit.

Mit Fernwärme kannst du die Umwelt und deine Gesundheit schützen.
Bei dir zu Hause entstehen keine Abgase, kein Ruß und kein Schmutz. Das liegt daran, dass das Gas in der Heiz­zentrale sauber verwertet wird. Du brauchst dir also keine Sorgen um Fein­staub und andere Schadstoffe zu machen.

Mit Fernwärme nutzt du Energie, die vor Ort erzeugt wird,
und unterstützt so die Energie­wende. Diese wird effizient durch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Prinzip und einer Wärme­pumpe erzeugt. Dadurch hilfst du, Brenn­stoffe und wertvolle Ressourcen zu sparen. Kurz gesagt, du trägst aktiv zur Energie­wende deiner Region bei.

 

Was bedeutet Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)?

Schematische Darstellung einer Kraft-Wärme-Kopplung
Eine 12 auf 12 Meter kleine Heiz­zentrale reicht bereits aus, um alle Vorteile von Fernwärme in ungefähr 750 Haushalte zu transportieren.

 

Energieeffizienz für dein Zuhause.
Das Block­heiz­kraftwerk (BHKW) funktioniert nach dem KWK-Prinzip, das heißt es produziert gleich­zeitig Strom und Wärme. Und weil es in einem Arbeits­gang gleich zwei Arten von Energie erzeugt, ist es so hocheffizient und umwelt­freundlich. Die zusätzliche Wärmepumpe unterstützt das BHKW. Damit lässt sich Gas einsparen und Wärme noch effizienter erzeugen.

Für dich Lokal erzeugt, zur lokalen Nutzung.
Fernwärme entlastet die Strom­netze. Denn der Strom wird da produziert, wo er gebraucht wird, und kommt auf kurzem Weg dahin, wo er verbraucht wird.

Mehr Platz für dich zum Wohnen.
Für deinen Anschluss ans Fern­wärme­netz werden zwei Leitungen von draußen ins Wohnhaus gelegt. Die Übergabe­station für Fern­wärme im Haus ist kleiner als die meisten anderen Heiz­systeme.
Das bedeutet: Du hast mehr Platz zum Leben.

 

 

Preisgleitklauseln

Der Grundpreis wird gemäß folgender Formel, angepasst. Die Preisgleitklausel wird nach Veröffentlichung aller notwendigen Indizes angewandt. Der neue Grundpreis tritt jeweils zum 01. Januar in Kraft.

GP = GP0 x (0,67x L/L0 + 0,33 x Invest/Invest0)

Der Arbeitspreis wird gemäß folgender Formel, angepasst. Die Preisgleitklausel wird nach Veröffentlichung aller notwendigen Indizes angewandt. Der neue Arbeitspreis tritt jeweils zum 01. Januar in Kraft.

AP = AP0 x (0,5 x WM/WM0 + 0,4 x Gas/Gas0 + 0,1 x StrFW/StrFW0)

Der Emissionspreis wird gemäß folgender Formel angepasst. Die Preisgleitklausel wird nach Veröffentlichung aller notwendigen Indizes angewandt. Der neue Emissionspreis tritt jeweils zum 01. Januar in Kraft.

EP = EP0 x (CO2/CO20)

Erläuterungen:

GP = jeweils neuer Grundpreis zum 01. Januar

GP0
= Basisgrundpreis
= 450 €/Jahr (für die Leistungsklasse bis 10 kW)
= 750 €/Jahr (für die Leistungsklasse bis 20 kW)
= 1.200 €/Jahr (für die Leistungsklasse bis 40 kW)
= 1.600 €/Jahr (für die Leistungsklasse bis 70 kW)
= 2.500 €/Jahr (für die Leistungsklasse bis 100 kW)

AP = jeweils neuer Arbeitspreis zum 01. Januar

AP0 = Basisarbeitspreis = 11,0 Cent/kWh

EP = jeweils neuer Emissionspreis zum 01. Januar

EP0 = Basisemissionspreis = 0,43 Cent/kWh

L = Lohnindex zum 01. Januar
Es gilt das arithmetische Mittel der im 1. bis einschließlich 4. Quartal des der Anpassung vorausgehenden Jahres vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden in der GENESIS-Datenbank unter: www.genesis.destatis.de/genesis/online, GENESIS-Tabelle 62231-0002, GENESIS-Code VST065, Index der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen, Wirtschaftszweig WZ08-35 (Energieversorgung) veröffentlichten Indexwerte , (Basis 2020 = 100).
L0 = 101,8 (Lohnindex des Kalenderjahrs 2021)

Es gilt das arithmetische Mittel der im 1. Bis einschließlich 4. Quartal des Jahres 2021 vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden in der GENESIS-Datenbank unter: www.genesis.destatis.de/genesis/online, GENESIS Tabelle 62231-0002, GENESIS-Code VST065, Index der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen, Wirtschaftszweig WZ08-35 (Energieversorgung) veröffentlichte Indexwerte (Basis 2020 = 100).
Invest = Investitionsgüterindex zum 01. Januar

Es gilt das arithmetische Mittel der in den Monaten Januar bis einschließlich Dezember des der Anpassung vorausgehenden Jahres vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden in der GENESIS-Datenbank unter www.genesis.destatis.de/genesis/online, GENESIS-Bericht 61241-0006, GENESIS-Code GP19-2521, GP2019 (2-6 Steller) , veröffentlichten Indexwerte der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte für Heizkörper u. -kessel für Zentralheizungen, Teile; Zentralheizungskessel.
Invest0 = 100,0 (Investitionsgüterindex des Kalenderjahrs 2021)

Es gilt das arithmetische Mittel der in den Monaten Januar 2021 bis Dezember 2021 vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden in der GENESIS-Datenbank unter www.genesis.destatis.de/genesis/online, GENESIS-Bericht 61241-0006, GENESIS-Code GP19-2521, GP2019 (2-6 Steller) (Basis 2021 = 100), veröffentlichen Indexwerte der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandabsatz) für Heizkörper u. -kessel für Zentralheizungen, Teile;
WM = Wärmepreisindex zum 01. Januar

Es gilt das arithmetische Mittel der veröffentlichten Werte der in den Monaten Januar bis einschließlich Dezember des der Anpassung vorausgehenden Jahres gemäß dem vom statistischen Bundesamt Wiesbaden in der GENESIS-Datenbank unter: www.genesis.destatis.de/genesis/online, GENESIS-Bericht 61111-0006, GENESIS-CODE CC13-77, CC13B1 (COICOP 2-/3-/4-/5-/10-Steller/Sonderpositionen), veröffentlichten monatlichen Index der Verbraucherpreise für Deutschland, Sonderpositionen, „Wärmepreisindex (Fernwärme, einschließlich Betriebskosten)“;
WM0 = 96,6 (Wärmepreisindex 2020 = 100 des Jahres 2021)

Es gilt das arithmetische Mittel der veröffentlichen Werte in den Monaten Januar 2021 bis Dezember 2021 gemäß dem vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden in der GENESIS-Datenbank unter: www.genesis.destatis.de/genesis/online, GENESIS-Bericht 61111-0006, GENESIS-CODE CC13-77, CC13B1 (COICOP 2-/3-/4-/5-/10-Steller/Sonderpositionen), (Basis 2020 = 100) veröffentlichten monatlichen Index der Verbraucherpreise für Deutschland, Sonderpositionen, „Wärmepreisindex (Fernwärme, einschließlich Betriebskosten)“,
Gas = Erdgasindex zum 01. Januar

Es gilt das arithmetische Mittel der in den Monaten Januar bis einschließlich Dezember des der Anpassung vorausgehenden Jahres vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden in der GENESIS-Datenbank unter www.genesis.destatis.de/genesis/online, GENESIS-Bericht 61241-0004, GENESIS-Code GP19-352228100, GP2019 (2-/3-/4-/5-/6-/9-Steller/Sonderpositionen), veröffentlichten Indexwerte der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandabsatz) für Erdgas, Börsennotierungen;
Gas0 = 100,0 (Preisindex für Erdgas zum Kalenderjahr 2021)

Es gilt das arithmetische Mittel der in den Monaten Januar 2021 bis Dezember 2021 vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden in der GENESIS-Datenbank unter www.genesis.destatis.de/genesis/online, GENESIS-Bericht 61241-0004, GENESIS-Code GP19-352228100, GP2019 (2-/3-/4-/5-/6-/9-Steller/Sonderpositionen) (Basis 2021 = 100), veröffentlichten Indexwerte der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandabsatz) für Erdgas, Börsennotierungen.
StrFW = Stromindex zum 01. Januar

Es gilt das arithmetische Mittel der in den Monaten Januar bis einschließlich Dezember des der Anpassung vorausgehenden Jahres vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden in der GENESIS-Datenbank unter www.genesis.destatis.de/genesis/online, GENESIS-Bericht 61241-0006, GENESIS-Code GP19-3511, GP2019 (2-6-Steller), veröffentlichten Indexwerte der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandabsatz) für Elektrischer Strom.
StrFW0 = 100,0 (Preisindex für Strom zum Kalenderjahr 2021)

Es gilt das arithmetische Mittel der in den Monaten Januar 2021 bis Dezember 2021 vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden in der GENESIS-Datenbank unter www.genesis.destatis.de/genesis/online, GENESIS-Bericht 61241-0006, GENESIS-Code GP19-3511, GP2019 (2-6-Steller) (Basis 2021 = 100), veröffentlichten Indexwerte der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandabsatz) für Elektrischer Strom.
CO2 = CO2-Preis ab dem 01. Januar

CO20 = 30 €/t (Preis pro Emissionszertifikat im Kalenderjahr 2022)
Es gilt jeweils der Preis für Emissionszertifikate, wie er durch § 10 Abs. 2 BEHG festgelegt wird, derzeit
= im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022: 30 Euro/ Tonne Kohlendioxid
= im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023: 35 Euro/ Tonne Kohlendioxid
= im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024: 45 Euro/ Tonne Kohlendioxid
= im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025: 55 Euro/ Tonne Kohlendioxid.
Wenn durch gesetzliche Änderungen die hier genannten Werte angepasst werden, gelten die gesetzlich festgelegten Werte.
Ab 2026 werden die Zertifikate versteigert und die Preise pro Tonne Kohlendioxid können variieren.

Sollte das Statistische Bundesamt die nach den Preisformeln zu berücksichtigenden Indizes nicht mehr veröffentlichen oder sollte sich die Zusammensetzung einzelner verwendeter Indizes ändern bzw. sollten sonstige Änderungen vom Statistischen Bundesamt an einzelnen verwendeten Indizes vorgenommen werden, die dazu führen, dass die verwendeten Indizes den Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV an das Kosten- und Marktelement nicht mehr genügen, so treten an deren Stelle die durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Indizes, die das Statistische Bundesamt an die Stelle der alten Indizes setzt. Hilfsweise werden solche Indizes herangezogen, die den vereinbarten Indizes möglichst nahekommen. Das Gleiche gilt, wenn die Veröffentlichungen nicht mehr vom Statistischen Bundesamt erfolgen.

Wird die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, können wir hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Satz 1 gilt entsprechend, falls die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgelder o. ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat. Eine Weiterberechnung erfolgt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Eine Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis (z. B. nach Kopf oder nach Verbrauch) zugeordnet werden können. Eine Weiterberechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Mehrkosten. Der Kunde wird über eine solche Weiterberechnung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert. Sätze 1 bis 6 gelten entsprechend, falls sich die Höhe einer nach Satz 1 bzw. 2 weitergegebenen Steuer, Abgabe oder sonstigen hoheitlich auferlegten Belastung ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung sind wir zu einer Weitergabe verpflichtet.

Ändert sich nach Vertragsschluss eine bestehende, die Erzeugung, die Belieferung oder die Verteilung von Wärme betreffende Steuer, steuerliche Belastung oder Abgabe, sind wir verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung entsprechend anzupassen.