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Verlust der Einspeisevergütung droht – Stromerzeuger müssen ihre Anlagen registrieren

2. November 2020

Anlagenbetreiber, die Strom erzeugen und damit aktiv zur Energiewende in Pfaffenhofen beitragen, müssen jede einzelne ihrer Anlagen spätestens zum 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Andernfalls wird die Vergütung für den erzeugten und eingespeisten Strom gemindert oder gar gestrichen, unabhängig davon ob es sich um eine Bestands- oder eine Neuanlage handelt.

Die Regelung gilt für Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke oder andere

Stromerzeugungsanlagen. Für die Registrierung gibt es seit 1. Februar 2019 ein Webportal – das Marktstammdatenregister. Es ist unabhängig von anderen bereits existierenden Datenbanken.

Die Stromversorgung Pfaffenhofen empfiehlt allen Anlagenbetreibern zu prüfen ob die eigene Erzeugungsanlage bereits registriert ist. Falls nicht, sollten die Betreiber die Registrierung umgehend durchführen. So einfach geht’s: Auf der Webseite www.marktstammdatenregister.de auf „Registrierung starten“ klicken und den Anweisungen des Portals folgen. Es wird empfohlen, während des Registrierungsprozesses Informationen zur eigenen Erzeugungsanlage zur Hand zu haben. Viele notwendige Informationen befinden sich auf der letzten Einspeiseabrechnung der Netzbetreiber. Die Registrierung einer Anlage dauert nur wenige Minuten.

Für Betreiber, die ihre Anlage bereits registriert haben, lohnt sich trotzdem einen Blick ins Webportal. Vollständig registrierte Anlagen werden mit dem Status „Aktiviert“ angezeigt.

Stadtwerke Pfaffenhofen - Verlust der Einspeisevergütung droht – Stromerzeuger müssen ihre Anlagen registrieren