Energiekrise und Gasmarkt

Lage auf dem Gasmarkt

Alle Informationen im Überblick

Situations­bericht der Bundes­netz­agentur Die Energiekrise beschäftigt uns in Deutschland wie kein zweites Thema.
Wir wissen, dass die aktuelle Situation zur Energieversorgung viele Fragen aufwirft und wollen Sie bestmöglich informierenUm unsere Informationen so aktuell wie möglich zu halten, verweisen wir immer wieder auf Veröffentlichungen offizieller Stellen des Bundes..

Die Bewegungen auf dem Markt sind derzeit rasant, die Großhandelspreise schwanken stark, die Bundesnetzagentur ruft alle Verbraucher nach wie vor zum sparsamen Gasverbrauch auf.

Der Gesetzgeber hat Folgendes beschlossen:

  • Die angekündigte GasbeschaffungsumlageDie sogenannte Gasbeschaffungsumlage sollte 2,419 Cent/kWh betragen. wird nicht eingeführt.
  • Die SLP-BilanzierungsumlageDiese Umlage dient dem Kostenausgleich von Gasnetzbetreibern bei Einsatz von Regel- und Ausgleichenergie und gilt für Verbraucher von bis zu 100.000 kWh jährlich. wird auf 0,57 Cent/kWh (netto) angehoben.
  • Die GasspeicherumlageDiese Umlage soll dem ausreichenden Füllstand der Gasspeicher über die Wintermonate dienen. 1 wird mit 0,059 Cent/kWh (netto) eingeführt.
  • Rückwirkende SenkungRückwirkend vom 01. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024. 2 der Mehrwertsteuer von Gas und Fernwärme auf 7 Prozent.

Folgende Maßnahmen entlasten bereits:

  • Abschaffung der EEG-Umlage auf den Strompreis ab 1. Juli 2022.
  • Einmalige EnergiepreispauschaleEinmalige Pauschale für einkommen­steuerpflichtige Erwerbstätige im September 2022 von 300 Euro für Erwerbstätige.
  • Soforthilfepaket 3 im Dezember 2022 für den Wärme- und Gasbereich.

Was passiert noch?

Derzeit wird im Bundestag darüber gesprochen den Gaspreis ab März 2023 bis April 2024 auf 12 Cent/kWh festzulegen. Dieser Gaspreis soll dann regulär für eine Grundmenge von 80 ProzentFür die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der reguläre Marktpreis anfallen. gelten, welcher sich aus der Abschlagszahlung für September 2022 errechnet.

Sobald eine Gaspreis-Regelung 4 vom Gesetzgeber verbindlich feststeht, werden wir diese auch umsetzen. Nähere tagesaktuelle Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums.


Gasversorgung in Deutschland

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Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine wurde der Import von Gas aus Russland extrem reduziert, teilweise ist die Lieferung sogar komplett unterbrochen. Die Gas­impor­teure müssen daher für erheblich höhere Kosten auf anderen Märkten Gas beschaffen. Um die Gas­ver­sorgung in Deutschland sicher­zustellen, wurden verschiedene Maßnahmen entwickelt. Dazu zählt unter anderem die massiv vorange­triebene Einspeicherung von Erdgas.

Heißt: Gas­speicher müssen zu fest­gelegten Fristen einen konkreten Mindest­füllstand erreicht haben. So sollen Engpässe bei der Gas­ver­sorgung im Winter vermieden werden. Einen Teil der Kosten tragen dabei die End­ver­braucher. Über die sogenannte Gas­speicher­umlage nach § 35 EnWGEnergiewirtschaftsgesetz
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gas­ver­sorgung in Deutschland.
zahlen sie ab Oktober 2022 je 0,059 Cent/kWh.
Ab dem 1. Oktober 2022 erhöhte sich zudem die Bilanzierungs­umlageDiese Umlage wurde in den letzten Jahren mit 0 Euro bewertet. Nun wird jedoch aufgrund der ange­spannten Markt­situation der Beitrag angepasst..
Ziel ist es, die Ausgaben der Gasnetz­betreiber für den Einsatz von Regel- und Ausgleichs­energie zu decken.

Die RLM-Bilanzierungs­umlageKunden mit einem höheren Verbrauch (Registrierende Leistungs­vermessung/RLM). gilt für Kunden mit einem Jahres­gas­verbrauch, der höher ist als 100.000 Kilowatt­stunden und beträgt jetzt nicht mehr 0,00 Cent/kWh, sondern 0,39 Cent/kWh.

Die SLP-Bilanzierungs­umlageKunden mit einem geringerem Gasverbrauch (Standard­lastprofil/SLP). für Kunden mit einem Jahres­gas­verbrauch von bis zu 100.000 Kilowatt­stunden steigt von bislang 0,00 Cent/kWh auf 0,57 Cent/kWh.

Die Höhe der Bilanzierungs­umlage ist für ein Jahr festgesetzt. In unserer Rolle als Gas­versorgungs­unternehmen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, die aus diesen Umlagen erzielten Einnahmen vollständig abzuführen. Sie verbleiben also nicht bei uns.


Gaspreisanalyse

Zur aktuellen Entwicklung der Gaspreise, betrachten wir die durchschnittliche Preis­entwicklung für den Bezug von Heizöl in Ein- und Mehrfamilien­häusern. Die Preise bilden den Durchschnitt der im Markt verfügbaren Tarife für den jeweiligen Zeitraum ab. Zudem liefert die Analyse zahlreiche Zusatz­informationen zu aktuellen Marktentwicklungen.


Was Sie aktuell tun können!

Kennen Sie schon unsere Energie­spar­tipps? Teilen Sie uns rechtzeitig Ihren Zählerstand zur Jahresabrechnung mit, um SchätzungenDiese können den tatsächlichen Verbrauch unter Umständen nicht abbilden! zu vermeiden. Gerne können Sie ihre Verbräuche auch regelmäßig für sich selbst notierenDokumentieren Sie das Ganze optimalerweise mit einem Zählerfoto. und Ihre Einsparungen so gezielt überwachen.
Möchten Sie uns den Zählerstand regelmäßiger melden können Sie dies gerne über das Kundenportal tun.

Um Zahlungs­rückstände abzu­wenden, sollten Sie sich so früh wie möglich bei uns melden! Lassen Sie es nicht zu Mahnungen kommen und vermeiden Sie unnötige KostenEine Gassperrung verursacht erhebliche Mehrkosten für Sie. Neben den Sperr- und Wieder­inbetrieb­nahmekosten entstehen für Sie weitere Kosten zur Prüfung der Gas­dichtigkeit..


Fragen & Antworten

Warum soll die EEG-Umlage abgeschafft werden?

Angesichts der stark steigenden Strompreise möchte die Bundesregierung die privaten Haushalte entlasten. Im April 2022 beschloss der Bundestag die Abschaffung der Umlage, welche Teil eines Entlastungspakets der Bundesregierung ist. Die Einnahmeausfälle sollen nun ab Juli 2022 nicht mehr vom Stromkunden, sondern vom Bund übernommen und aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" (EKF) finanziert werden. Die Absenkung der EEG-Umlage auf 0 Cent pro kWh wird die Bundesregierung rund 6,6 Milliarden Euro kosten.

Wie gehen wir als Energielieferant mit der Gaspreisbremse um?

Wir werden die Einführung der Gaspreisbremse bestmöglich vorbereiten. Sobald feststeht, wie das Programm gestaltet sein wird benötigen wir den politischen und administrativen Rahmen um eine Umsetzung zu realisieren. Wir werden Sie als unsere Kundinnen und Kunden dann natürlich über die Umsetzung informieren. Tagesaktuelle Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Warum steigen aktuell die Gaspreise?

Insbesondere in den letzten zwölf Monaten sind die Energiepreise deutlich gestiegen. Die Gründe dafür sind vielfältig:

  • Die Erdgasspeicher in Europa waren u.a. wegen einer kälteren und längeren Heizperiode in 2020/2021 deutlich geringer gefüllt als in den Vorjahren.
  • Die Erholung der Weltwirtschaft hat nach dem corona-bedingten Einbruch 2020 zu einer unerwartet hohen Nachfrage geführt.
  • Die Preise für CO₂ steigen, womit insbesondere konventionelle Energieträger wie Kohle oder Gas belastet werden.
  • Derzeit liefert Russland kein Gas an Deutschland, was zu einer weiteren Preisexplosion geführt hat.
Wo liegen derzeit die Beschaffungspreise für Gas?

Die Beschaffungspreise für Energie an den Märkten sind derzeit extrem schwankend. Eine Aussage über die weitere Entwicklung zu treffen wäre aus unserer Sicht unseriös, da die Preisentwicklung von sehr vielen unterschiedlichen Faktoren abhängt. Wir empfehlen Ihnen den Besuch der Internetseiten der Bundesnetzagentur, die alle verfügbaren Informationen permanent aktualisieren.

Wie lange steigen die Preise noch?

Die aktuellen Beschaffungspreise hängen weiter sehr stark von der Entwicklung des Ukraine-Kriegs ab. Daher ist es in der aktuellen Situation schwierig zu prognostizieren, wie sich die Preise genau entwickeln werden. Bereits jetzt ist aber davon auszugehen, dass insbesondere die Preise für Öl und Gas in den nächsten Jahren auf einem hohen Niveau bleiben werden.

Warum steigt mein Tarif nicht in dem Maße wie die Beschaffungspreise?

Einen Großteil der Gasmengen, die Sie als unsere Kundin oder unser Kunde für das Jahr 2022 benötigen, haben wir bereits frühzeitig beschafft. Sie profitieren daher aktuell von einem Durchschnittswert, der sich aus unserer Beschaffung der letzten Jahre ergibt. Wir verteilen so das Beschaffungsrisiko, das sich durch die schwankenden Einkaufspreise ergibt, über bis zu 36 Monate. In Zeiten, in denen die Preise steigen, haben Sie dadurch einen Vorteil. Da wir aber noch Teilmengen zu den aktuellen Preisen einkaufen, müssen wir unsere Preise entsprechend anpassen. Diese Erhöhung fällt aber aufgrund des Mischpreises moderat aus. Aktuelle Tarif-Angebote auf Vergleichsportalen sind teils deutlich teurer.

Muss ich meine monatliche Abschlagszahlung anpassen?

Zum 31.Dezember findet die Jahresverbrauchsabrechnung auf Basis der von Ihnen genannten Zählerstände statt. Ende Januar/Februar erhalten Sie als Kundin oder Kunde von uns die Rechnung für Ihren Verbrauch. Auf der Grundlage dieses Jahresverbrauchs passen wir Ihre monatlichen Abschlagzahlungen an und teilen Ihnen diese Beiträge zeitgleich mit. Natürlich können Sie auch diese neuen monatlichen Zahlungen jederzeit online über unser Kundenportal telefonisch unter 08441- 4052 4000, per E-Mail an kundencenter@stadtwerke-pfaffenhofen.de oder persönlich im Kundencenter in der Münchner Straße 5 zu unseren Servicezeiten anpassen.

Wie erhalte ich die Soforthilfe für meine Abschlagskosten?

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Bürgerinnen und Bürger um ein Zwölftel ihrer jährlichen Gas- und Wärmekosten zu entlasten. Damit dies unmittelbar als Entlastung in den Haushalten ankommt, werden wir - wenn Sie über uns Gas oder Fernwärme beziehen - bei einer vorhandenen Einzugsermächtigung, die Abschlagszahlung im Dezember nicht einziehen. Wer seine Abschlagszahlung per Überweisung zahlt, kann die Zahlung im Dezember aussetzen. Alle geleisteten Zahlungen werden bei der Jahresendabrechnung berücksichtigt. Ein Zwölftel der Jahresrechnung für das durch uns bezogene Gas oder die Fernwärme finden Sie als Gutschrift auf der Jahresverbrauchsabrechnung.

Was kann ich tun, um meine Kosten zu reduzieren?

Kurzfristig können Sie ihren Wärmeverbrauch reduzieren, indem Sie die Raumtemperatur um durchschnittlich 1° C senken (spart 6 % des Verbrauchs). Darüber hinaus kann eine gut eingestellte Heizungsanlage mit einer Nachtabsenkung Ihren Verbrauch weiter reduzieren. Die Maßnahmen, die vermutlich am meisten Energien sparen, sind leider auch die aufwändigsten: das Gebäude sanieren und eine neue Heizungsanlage, die idealerweise zu großen Teilen auf erneuerbare Energien zurückgreift. Dazu empfehlen wir Ihnen einen Sanierungsfahrplan, dessen Erstellung vom Staat mit 80 % bezuschusst wird.

In welchem Umfang unterstützt mich der Staat?

Um die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung steuerliche Entlastungen sowie zusätzliche Einmalzahlungen beschlossen. Rückwirkend zum Jahresbeginn steigen die Entfernungspauschale, der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag. Zusätzlich erhalten die Bürgerinnen und Bürger einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro sowie einen Familienzuschuss über 100 Euro. Darüber hinaus ist die EEG-Umlage beim Strompreis seit Juli 2022 abgeschafft. Zudem hat sich die Bundesregierung für eine Mehrwertsteuer-Senkung auf Gas und die Gaspreisbremse ausgesprochen.

Welche Maßnahmen zur Unterstützung gibt es?

Es wurden bereits einige Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Eine aktuelle Übersicht aller Entlastungspakete finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

Warum lohnt sich ein Wechsel nicht?

Als Bestandskunde der Stadtwerke Pfaffenhofen haben Sie den Vorteil, dass wir für Sie die Energiemengen bereits frühzeitig beschafft haben. Sie erhalten einen Durchschnittspreis über mehrere Jahre. Dieser wird zwar aktuell angepasst, jedoch sind die Preise trotz der Erhöhung momentan niedriger als die Angebote auf Vergleichsportalen. Sie profitieren daher sehr davon, von uns als Stadtwerke versorgt zu werden.

Bei günstigen Vergleichsangeboten von Wettbewerbern sollten Sie sich einen Wechsel gut überlegen. Leider ist es in der Vergangenheit Verbraucherinnen und Verbrauchern immer wieder passiert, dass der beim Wechsel gewählte Energielieferant insolvent wurde und sie in der Regel ihre Vorauszahlungen nicht zurückerstattet bekommen haben. Oder sie mussten zu deutlich höheren Preisen bei einem neuen Versorger abschließen. Darüber hinaus sollten Sie sich fragen, inwieweit die Wettbewerber gut für Pfaffenhofen und die Region sind.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Unterstützung brauche?

Sozialamt
Die Kosten für Strom und Gas sind in den Regelsätzen enthalten, wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherung bekommen. Das Wohngeld kann die monatliche Belastung Ihrer Miete senken.

Jobcenter
Auch hier sind die Kosten für Energie in den Regelleistungen enthalten. Zusätzlich können Sie auch ein Darlehen zur Begleichung Ihrer Energieschulden beantragen.

Schuldnerberatung, Verbraucherzentrale oder andere Träger
Unterstützung und Beratungen bekommen Sie auch bei den Verbraucherzentralen oder den Schuldnerberatungen verschiedenster sozialer Einrichtungen.

 

Wo melde ich mich bei Fragen, die hier nicht beantwortet werden?

Unser Kundencenter hilft Ihnen gerne weiter! Wir beobachten die Situation fortlaufend und passen, wenn erforderlich, unsere Geschäftsentscheidungen entsprechend den Vorgaben der Bundesregierung an. Angesichts der dynamischen Lage ist aktuell nur schwer absehbar, wie sich die Situation weiterentwickelt. Seien Sie jedoch vergewissert, dass wir unter Einhaltung sämtlicher Regeln alle uns möglichen Maßnahmen ergreifen, um Ihre Versorgung zu gewährleisten. Sofern sich Änderungen ergeben sollten, werden wir unsere Kunden umgehend informieren.


Fußnoten