FAQ
Häufige Fragen und unsere Antworten:
Was ist Wärme-Contracting?
Ein Wärme-Contracting ist eine komfortable Form der dezentralen Wärmeversorgung. Hierbei wird zwischen zwei Parteien ein Vertrag zur Versorgung eines Quartiers oder Gebäudes abgeschlossen. Der Energiedienstleister, als sogenannter Contractor, verpflichtet sich zur Wärmeerzeugung vor Ort. Im Gegenzug bezieht der Gebäudeeigentümer, als Contracting-Nehmer, die gelieferte Wärme über die vereinbarte Vertragslaufzeit. Die Wärmelieferung wird über eine dezentrale Energieerzeugungsanlage lokal produziert und ausgeliefert. Zudem können viele der Anlagen zusätzlich zur Kälte- und Stromerzeugung genutzt werden.
Wie läuft Wärme-Contracting ab?
Im ersten Schritt des Wärme-Contractings wird ein Energieversorgungsvertrag aufgesetzt.
Im Anschluss beschafft der Energielieferant die Contracting-Heizungsanlage, übernimmt die Installation und gewährleistet die Inbetriebnahme.
Im Wärme-Contracting-Vertrag ist der Contractor nun für Energielieferung, Anlagenmanagement, Service und die Abrechnung der Versorgungsleistung und -menge verantwortlich. Der Contracting-Nehmer zahlt für diese Dienstleistungen und die konstante Energielieferung ein vereinbartes Entgelt. Nach Ende der Vertragslaufzeit einigen sich beide Parteien auf ein weiteres Vorgehen.
Welche Vorteile ergeben sich dadurch?
Für Projektentwickler, Quartiersentwickler und Architekten liegen die Vorteile auf der Hand: Da die Errichtung und der Betrieb der Anlage durch das Energiedienstleistungsunternehmen übernommen werden, fallen keine Investitionskosten für sie an. Hierdurch werden zusätzliche Mittel frei, welche an einer anderen Stelle ins Projekt fließen können. Alle verbundenen Risiken verlagern sich ebenfalls auf den Contractor. Er steht in der Pflicht, die Beschaffung, Montage und den reibungslosen Betrieb der Wärmeerzeugungsanlage zu gewährleisten.
Zudem können die modernen Technologien, welche im Wärme-Contracting genutzten werden, den Wert einer Immobilie auf dem Markt positiv beeinflussen.
Wie lässt sich dadurch der Wert eines Bauvorhabens steigern?
Ein Wärme-Contracting kann sich positiv auf die Attraktivität einer Immobilie auswirken. Die Energieerzeugung ist kostenbewusst, auf Wunsch klimaschonend und konform mit geltenden Standards. Durch die Nähe der Anlage zum Nutzungsort geht wenig Energie im Transportprozess verloren. Der Einsatz von digitalen Services ermöglicht es dem Energiedienstleister zudem, die Überwachung und Steuerung der Anlage in Echtzeit zu übernehmen. Dies trägt zusätzlich zur Energieeffizienz und Versorgungssicherheit bei.
Welche Laufzeit hat ein Wärme-Contracting-Vertrag?
Ein Wärme-Contracting-Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 10 Jahren. Nach Ablauf des Vertrags stehen dem Contracting-Nehmer drei Optionen zur Auswahl: der Rückbau der Anlage, der Erwerb der Anlage durch die Zahlung des Restwerts oder die Vertragsverlängerung.
Warum eignet sich ein Wärme-Contracting für den Neubau?
Der Contracting-Anbieter greift auf ein breites Anlagenspektrum zu, wodurch er die Anforderungen, die an die Energie- und Wärmeversorgung von Neubauten gestellt werden, optimal abdecken kann.
Woher kommt die benötigte elektrische Energie?
Die technischen Komponenten reichen von Blockheizkraftwerken, die Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugen, über Wärmepumpen bis hin zu Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen, welche Wärme und Strom zu 100 Prozent aus Sonnenenergie bereitstellen.
Was bedeutet Planungssicherheit?
Der Energiedienstleister übernimmt zudem die Planung und Realisierung des Projektes. Hierzu zählt die Konzepterstellung, die Beschaffung und Lieferung der Anlage, deren Montage und Inbetriebnahme. Damit ist ein Wärme-Contracting nicht nur mit Blick auf die Energielieferung komfortabel, sondern unterstützt das Bauprojekt umfassend.
Was kostet eine Wärmepumpenmiete?
Die Kosten für eine Wärmepumpenmiete setzen sich in der Regel wie folgt zusammen:
- Monatlicher Grundpreis: Dies ist ein fester Betrag, der den Bau und Betrieb der Anlage über die Vertragslaufzeit abdeckt. Für Einfamilienhäuser ist dieser Grundpreis oft über die gesamte Vertragslaufzeit unveränderlich.
- Wärmearbeitspreis (nur bei Mehrfamilienhäusern): Bei Mehrfamilienhäusern kommt zum monatlichen Grundpreis noch ein Wärmearbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Wärme hinzu. Dieser Arbeitspreis wird jährlich über eine Preisgleitklausel angepasst, was bedeutet, dass er je nach Marktentwicklung steigen oder fallen kann.
- Brennstoff- oder Strombezug (bei Einfamilienhäusern): Im Einfamilienhaus können Sie den Brennstoff- oder Strombezug für den Betrieb der Wärmepumpe frei wählen oder diesen mit Ihrer eigenen PV-Anlage unterstützen. Diese Kosten kommen zum monatlichen Grundpreis hinzu.
Die genaue Höhe der Kosten ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe des Gebäudes, dem Wärmebedarf, der Art der Wärmepumpe und den spezifischen Vertragsbedingungen. Es wird empfohlen, ein individuelles Angebot von den Stadtwerken Pfaffenhofen einzuholen, um genaue Kosteninformationen zu erhalten. Die Vertragslaufzeit beträgt gemäß AVBFernwärme 10 Jahre.