Sulzbach - Stadtwerke Pfaffenhofen

Fernwärme für Sulzbach

Wir informieren Sie

Die Stadtwerke Pfaffenhofen planen den Aufbau eines neuen Fernwärmenetzes in Sulzbach. Damit möchten wir eine klimafreundliche, zukunftsfähige und lokale Wärmeversorgung schaffen, gemeinsam mit Ihnen als Bürgerinnen und Bürgern vor Ort.

 

Alle wichtigen Inhalte rund um den Netzausbau, den Zeitplan sowie Ihre Anschlussmöglichkeiten können Sie hier nachträglich in diesem Video erfahren:

  • Im Video zu sehen sind der erste Bürgermeister Thomas Herker und die Projektverantwortlichen für den Fernwärmenetzausbau in Sulzbach.
  • Die Folien aus der Infoveranstaltung mit den dazugehörigen Kommentaren stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

 

Fragen & Antworten

Wie bin ich vertraglich abgesichert, wenn ich aufgrund von Terminverzögerungen der Fernwärme Sulzbach eine bereits beantragte Förderung nicht fristgerecht nutzen kann?

Die finale Projektentscheidung ist für April 2026 geplant, in Abhängigkeit von der Anzahl der vorliegenden unterschriebenen Verträge. Sollte das Projekt in die Umsetzung kommen, erhalten Sie von der Gasversorgung Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH & Co KG die Mitteilung, dass die Förderanträge ab diesem Zeitpunkt gestellt werden sollten. Ab dem Zeitpunkt der Beantragung gewährt die Förderstelle (KfW/BAFA, Stand: 12/2025) in der Regel einen Bewilligungszeitraum von 3 Jahren für die Inbetriebnahme des Hausanschlusses. Bei einer Beantragung im Frühsommer 2026 liefe die Frist somit bis Frühsommer 2029. Die Gasversorgung Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH & Co. KG wird die Baumaßnahmen in diesem Zeitraum fertigstellen. Die form- und fristgerechte Stellung des Förderantrags liegt in Ihrer Verantwortung. In Ziffer IX des Auftragsformulars finden Sie dazu eine Regelung.

Sollten Sie planen, eine Förderung zu beantragen, empfehlen wir Folgendes: Sie sollten im Auftragsformular IX. ankreuzen, den Förderantrag form- und fristgerecht stellen und dies, wie in IX. geregelt, der Gasversorgung Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH & Co. KG mitteilen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, steht der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung, dass Sie die Förderung erhalten. Sollten Sie unter diesen Voraussetzungen die Förderung nicht erhalten, gehen Sie keine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Gasversorgung Pfaffenhofen a. d. Ilm ein. Der Vertrag mit der Gasversorgung Pfaffenhofen a. d. Ilm wird nicht wirksam. Dies ist auch der Grund dafür, dass Sie verpflichtet sind, uns über diesen Förderantrag, wie in IX. geregelt ist, zu unterrichten, damit wir die Fristen einhalten können. Nachdem die Vergütung für Sie erst nach Abnahme des Anschlusses fällig wird, gehen Sie an dieser Stelle kein finanzielles Risiko ein.

So funktioniert die Vertragsschließung ganz einfach!

Sie müssen lediglich das Auftragsformular ausfüllen, unterschreiben und an uns senden. Bitte vergessen Sie nicht, unter „Aufschiebende Bedingung“ ein Kreuz zu setzen, welches für die Förderung essenziell ist.

Ab wann kann ich theoretisch Wärme beziehen?

Geplant ist, ab Mitte 2028 die ersten Übergabestationen in Betrieb zu nehmen. Ab diesem Zeitpunkt können die ersten Wärmelieferungen stattfinden.

Wie bekomme ich einen Vor-Ort Termin?

Dafür rufen Sie uns gerne zu unseren Öffnungszeiten unter +49 8441 4052-7000 an oder kontaktieren Sie uns über unser Ticketsystem (https://swpaf.atlassian.net/servicedesk/customer/portal/16/group/61) und wir melden uns bei Ihnen.

Für wen lohnt sich Fernwärme?

Für Haushalte in dicht besiedelten Gebieten (z.B. Sulzbach), insbesondere mit bestehenden Heizungen im Bestand, da eine Sanierung der Gebäudehülle nicht notwendig ist.

Ist es angedacht, Glasfaser in die Anschlüsse mit zu verlegen?

Die Stadtwerke sind bestrebt, möglichst viele Synergien zu nutzen, unter anderem auch durch die Kanalsanierung. Sollte es zum Bau eines Fernwärmenetzes kommen, würden wir gemeinsam mit einem Glasfaserbetreiber sowie weiteren Sparten der Stadtwerke die Maßnahmen abstimmen und bewerten, um eine optimale Quartierssanierung zu realisieren und so gegebenenfalls auch einen Glasfaserausbau durchführen.

Wie ist die Situation in einem Mehrfamilienhaus, wenn sich nur ein Teil anschließen möchte?

Bei zentralen Heizungsanlagen:

Ein Fernwärmeanschluss betrifft das gesamte Gebäude (Heizungsanlage + Leitungen + Kostenverteilung). Daher muss das Thema auf die Tagesordnung einer Eigentümerversammlung gesetzt werden. Es braucht in der Regel einen Beschluss der WEG. Anschluss- und Umbaukosten sind gemeinschaftliche Kosten und werden nach dem in der Teilungserklärung festgelegten Schlüssel verteilt (oft nach Miteigentumsanteilen). Laufende Wärmekosten werden wie bisher über die Heizkostenabrechnung verteilt.

Was spart man sich an Räumlichkeiten durch einen Fernwärmeanschluss?

Sie benötigen in erster Linie nur eine Übergabestation in Ihrem Heizungsraum. Es sollte lediglich vom Kunden ein zusätzlicher Pufferspeicher für das Warmwasser vorgesehen werden. Somit sparen Sie sich unter anderem den Platz für einen Öltank oder ein Pelletlager.

Sind die Hausanschlusskosten mit der Übergabestation förderbar, da diese im Besitz der Stadtwerke bleibt?

Ja, da die Stadtwerke eine Rechnung für die Maßnahmen stellen und diese für eine Förderung eingereicht werden kann.

 

Vertragsunterlagen

Hausanschluss inkl. Wärmeversorgung

Netzanschluss und Teilanschluss